Familienrecht
In allen Bereichen des Familienrechts ist eine persönliche Betreuung sowie ein einfühlsamer Beistand gefragt. Wir beraten und vertreten Sie deshalb fachlich kompetent in dieser schwierigen Zeit mit der erforderlichen Sensibilität und klären Sie über sämtliche Ansprüche und Rechte auf.
Wir stehen Ihnen unter anderem bei folgenden familienrechtlichen Fragestellungen zur Seite:
- Ehescheidung (auch mit ausländischem Partner oder zwischen nichtdeutschen Staatsangehörigen)
- Sorgerecht
- Umgangsrecht (auch des biologischen/leiblichen Vaters)
- Kindes-, Ehegatten- oder Elternunterhalt
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Gewaltschutzverfahren
Wir informieren Sie über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsfeststellung und Vaterschafsanfechtung und unterstützen Sie in dem jeweiligen Verfahren. Nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung machen wir für Sie auch Regressansprüche gegenüber dem biologischen/leiblichen Vater geltend (Scheinvaterregress).
Grundsätzlich lassen sich die besten Lösungen erzielen, wenn sich die Ehepartner trotz Emotionen auf einer sachlichen Basis treffen und ein respektvoller Umgang im Vordergrund steht. Sollten Kinder beteiligt sein, ist bei jedem Schritt das Kindeswohl zu berücksichtigen.
Insbesondere im Familienrecht sehen wir unsere anwaltliche Pflicht daher nicht nur in der juristischen Beratung und Vertretung, sondern auch darin, als vertrauensvolle Bezugsperson für unsere Mandantschaft da zu sein.