Kanzlei am Herrngarten

Strafrecht

Sie werden einer Straftat verdächtigt und haben eine Vorladung als Beschuldigte/r erhalten? Sie haben eine Einladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten, wurden festgenommen oder sind von einer Wohnungsdurchsuchung betroffen?

Als Betroffener eines Strafverfahrens gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und frühzeitig – im Idealfall noch vor der ersten Vernehmung – einen kompetenten Anwalt einzuschalten, da auch nur diesem umfassend Akteneinsicht gewährt wird. Ein guter Strafverteidiger kann mit einer effektiven Strafverteidigung vieles für den Mandanten bewirken, der sich der Macht des Staates und seiner Strafgewalt gegenübersieht. Hier ist erstklassige juristische Hilfe unabdingbar.

Wir vertreten Sie mit Herzblut und Leidenschaft für die Strafverteidigung und stehen Ihnen als starker Beistand in allen strafrechtlichen Belangen im Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren zur Seite und unterstützen Sie auch bei allen Fragen rund um Untersuchungshaft, Haftprüfung und Haftbeschwerde.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere:

  • Gewaltdelikte (z.B. Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Nötigung, Bedrohung)
  • Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Hehlerei)
  • Gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr)
  • Aussage- und Fälschungsdelikte (z.B. Meineid, falsche uneidliche Aussage, Urkundenfälschung)
  • Beleidigungsdelikte (z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
  • Betäubungsmitteldelikte

Unser Leistungsspektrum schließt auch die Vertretung im Strafvollstreckungsrecht (u.a. Halbstrafe, 2/3 Strafe, offener Vollzug) mit ein. Hierbei sind auch Fragen wie Urlaub, Ausführung, Freigang, Verlegung, Besuchsregelungen, ärztliche Untersuchungen usw. eingeschlossen.